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AKTUELL am 1. Oktober 2018: Kommunalrichtlinie 2019 veröffentlicht

Die neue Kommunalrichtlinie wurde am 1. Oktober 2018 vom BMU veröffentlicht und tritt ab 1. Januar 2019 in Kraft. Die "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld" löst die bisherige Klimaschutzrichtlinie zum Jahresende ab und beinhaltet einige interessante Veränderungen und Weiterentwicklungen für Kommunen. Kommunen können sich dann u. a. ihre Personalausgaben für maximal 20 Beratungstage durch fachkundige externe Dienstleister sowie Sachkosten fördern lassen. Außerdem wird die Implementierung eines Energiemanagements u. a. durch die Beauftragung von externen Dienstleistern mit bis zu 45 Beratungstagen zur Unterstützung beim Aufbau und Betrieb sowie die Durchführung einer Gebäudebewertung und Sachausgaben für Messtechnik und Software gefördert. Weitere Informationen 

Auf dem 2. Contracting-Forum Hamburg am 23. Oktober 2018 wird die neue Kommunalrichtlinie Anlass für Gespräche und Hintergrundinformationen geben. Erfahren Sie mehr und melden Sie sich umgehend kostenfrei an! Weitere Informationen und Anmeldung