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Überraschung aus Berlin: das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird in einer Abendsitzung des Kabinetts verabschiedet!

Berlin, 01.04.2019 Mit einem Paukenschlag beginnt der 1. April in Deutschland! Das Bundeskabinett hat in einem Eilbeschluss die Referentenvorlage des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einstimmig verabschiedet. Wie auf der noch in den späten Abendstunden einberufenen Bundespressekonferenz in den Räumen des IKZB im Effizienzhaus Plus Berlin mitgeteilt wurde, ist das GEG nun „ein wirksamer Beitrag für mehr Klimaschutz in Deutschland“. 

Zu den Überraschungen zählt, dass sich die Ansicht verstärkter Maßnahmen im Gebäudebereich durchgesetzt hatte und jetzt als Anforderungen an den Neubau im GEG der Effizienzhaus 40-Standard definiert wird. Alle strittigen Fragen zum bisherigen GEG-Entwurf wurden ebenfalls ausgeräumt.

Nach der als sicher geltenden Zustimmung durch die Bundesländerkammer in der Ostersitzung am 21 April kann das neue GEG mit Wirkung vom 1. Mai 2019 an in Kraft treten. 

Aus Regierungskreisen wurde indes bekannt, dass eine Expertenkommission aktuell einen Katalog weiterer Verschärfungen erarbeitet: ab 2020 soll eine schrittweise Modernisierungspflicht für Gebäudeeigentümer eingeführt werden, die zunächst für das Gebäudealter älter als 1959 gilt und ab 2021 auf alle Gebäude älter als 1992 erweitert wird.

Auf Nachfrage wurde eingeräumt, das 2-Grad-Ziel zwar nicht mehr ganz einhalten zu können, jedoch würden die Maßnahmen einen maßgeblichen Beitrag zur Verringerung des Endenergieverbrauches in deutschen Haushalten leisten. 

Den Link zum neuen GEG mit allen weiteren Erläuterungen finden Sie weiter unten.

 

 

 

 

 

 

 

 

Herzlich willkommen im April 2019!
Sie sind leider auf unseren Aprilscherz reingefallen! So schnell geht es natürlich in Berlin nicht… Wir halten Sie aber stets auf dem Laufenden und berichten auch weiterhin aktuell über den wirklichen Fortgang zum GEG.