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Bundesregierung stellt Klimaschutzprogramm 2020 vor: mit im Fokus steht die staatliche Förderung von Energieberatung und Gebäudemodernisierung

Das Klimaschutzprogramm 2020 der Bundesregierung wurde am 20.09.2019 in Berlin vorgestellt. In vielen Punkten ist das bisherige Programm noch halbherzig und nicht ausformuliert. Beobachter gehen davon aus, dass das Programm noch verfeinert wird und ggf. auch die allseits geforderten Nachbesserungen möglich sind.

Und es stehen auch wichtige Punkte für die Energieberatung und die Gebäudemodernisierung im Programm. Hier ein Auszug im Wortlaut zitiert:

i.    i. Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen ( 6)
Zentrale Maßnahme ist die Einführung einer attraktiven, einfachen und technologieoffenen steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungsmaßnahmen. Die steuerliche Förderung selbstgenutzten Eigentums soll ab 2020 in Ergänzung zur existierenden Förderkulisse als weitere Säule der Förderung eingeführt werden. Durch einen Abzug von der Steuerschuld wird gewährleistet, dass Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen gleichermaßen von der Maßnahme profitieren.
Gefördert werden alternativ zur Inanspruchnahme sonstiger Förderprogramme auch Einzelmaßnahmen, die auch von der KfW als förderwürdig eingestuft sind. Hierzu zählen Einzelmaßnahmen wie insb. der Heizungstausch, aber auch der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden. Wer z. B. alte Fenster durch moderne Wärmeschutzfenster ersetzt, kann seine Steuerschuld – verteilt über 3 Jahre – um 20% der Kosten mindern. Wer weiterhin die bisherige Förderung nutzen möchte (С02- Gebäudesanierungsprogramm, Marktanreizprogramm - neu BEG), bekommt dort zukünftig ebenfalls eine um 10% erhöhte Förderung für Einzelmaßnahmen.

ii.    ii. Bundesförderung für effiziente Gebäude ( 7)
Mit der neu konzipierten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden die bestehenden investiven Förderprogramme im Gebäudebereich zu einem einzigen, umfassenden und modernisierten Förderangebot gebündelt und inhaltlich optimiert. Damit werden die Adressatenfreundlichkeit und Attraktivität der Förderung deutlich gesteigert, diese noch stärker auf ambitioniertere Maßnahmen gelenkt und die Antragsverfahren deutlich vereinfacht. Es wird nur noch ein Antrag für Effizienzmaßnahmen und Erneuerbare Energien genügen. Die Mittelausstattung des Programms wird erhöht. Für umfassende Sanierungen werden die bisherigen Fördersätze für das Erreichen der unterschiedlichen Effizienzhausstufen im Bereich Wohngebäude um 10%-Punkte erhöht. Die Gebäudeeffizienstrategie der Bundesregierung wird bei der nächsten Überarbeitung noch konsequenter auf das Ziel der CO2-Reduktion (klimaneutraler Gebäudebestand im Jahr 2050) ausgerichtet. Im Rahmen der KfW-Förderung werden wir dafür sorgen, dass die Investitionen weiterer Adressaten durch Zuschüsse gefördert werden können (z. B. steuerbefreite Wohnungsgenossenschaften; Wohnungsunternehmen mit hohen Verlustvorträgen; Personen ohne oder mit nur geringer veranlagter Steuerschuld wie z. B. Rentner; Vermieter; Eigentümer eigenbetrieblich genutzter Gebäude).

iii.    ii. Förderung der seriellen Sanierung im Gebäudebereich ( 8)
Die industrielle Vorfertigung von Fassaden- und Dachelementen und eine standardisierte Installation von Anlagentechnik, inkl. der Versorgung mit eigenerzeugtem Strom in Verbindung mit neuen Investitions- und Vertragsmodellen wird die Bundesregierung ebenfalls fördern.

iv.    iv. Erneuerung von Heizanlagen ( 9)
Um die Austauschrate von Ölheizungen zu erhöhen, wird eine „Austauschprämie“ mit einem Förderanteil von 40% für ein neues, effizienteres Heizsystem in die BEG integriert werden. Ziel des neuen Förderkonzepts ist es, für alle derzeit mit Heizöl und andere ausschließlich auf Basis fossiler Brennstoffe betriebenen Heizungen einen attraktiven Anreiz zur Umstellung auf erneuerbare Wärme, oder, wo dies nicht möglich ist, auf effiziente hybride Gasheizungen, die anteilig EE einbinden, zu geben. Es lohnt sich damit, in den kommenden Jahren bspw. von alten Öl- und Gasheizungen auf klimafreundlichere Anlagen oder direkt auf erneuerbare Wärme umzusteigen. Die Bundesregierung wird zudem eine gesetzliche Regelung vorlegen, wonach in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, der Einbau von Ölheizungen ab 2026 nicht mehr gestattet ist. Im Neubau und Bestand sind Hybridlösungen auch künftig möglich. Damit sich mehr Haushalte die Modernisierung der Heizungsanlage leisten können, wird zudem in der Gebäudeförderung ein Fördertatbestand integriert, der über einen längeren Amortisationszeitraum eine kontinuierlich geringe Kostenrate vorsieht; z.B. durch Unterstützung von Contractingangeboten/Leasing.

v.    …

vi.    Energieberatung und Öffentlichkeitsarbeit ( 11)
Die „Energieberatung für Wohngebäude“ wird verbessert. Zu bestimmten Anlässen (z.B. Eigentümerwechsel) werden Beratungen obligatorisch. Die Kosten werden über die bestehenden Förderprogramme gedeckt. Im Rahmen der Informationskampagne des BMWi „Deutschland macht’s effizient“ werden Informationen künftig noch fachspezifischer und zielgruppenschärfer erfolgen. Im Rahmen eines individuellen Sanierungsplans sollen auch Gebäudeeigentümer über den Mehrwert von energetischen Modernisierungsmaßnahmen informiert werden. Die Bundesregierung wird dazu ein Konzept vorlegen.“

Auszug aus dem Klimaschutzprogramm 2020 der Bundesregierung, Fassung nach Klimaschutzkabinett v. 20.09.2019  Es bleibt also abzuwarten, wie diese Maßnahmen in den kommenden Monaten in konkrete Umsetzungen einfließen. Unser Newsletter wird Sie darüber auf dem Laufenden halten. 

Das vollständige Klimaschutzprogramm können Sie auch einsehen auf: www.bundesregierung.de