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Die Förderprogramme für Kommunen im Überblick

Förderung der Energieberatung in Kommunen

BMWI-Förderrichtlinie vom 24. Februar 2017

Die Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist zum 1. März 2017 in Kraft getreten.
Mit der Förderung soll insbesondere die energetische Erneuerung der veralteten Bausubstanz kommunaler Gebäude beschleunigt werden. Sie soll aber auch als Unterstützung für die energieeffiziente Errichtung neuer Gebäude der Kommunen und gemeinnütziger Organisationen dienen. Die Förderung richtet sich an kommunale Gebietskörperschaften, deren Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände, Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie gemeinnützige Organisationsformen.  

Zum 1. August 2017 wurde ein gestaffelter Förderhöchstbetrag eingeführt, der von der Anzahl der Zonen des zu untersuchenden Gebäudes abhängt. Weitere Informationen

Förderung von Sanierungskonzepten  
Mit der Richtlinie wird die Erstellung eines energetischen Sanierungskonzeptes für Nichtwohngebäuden mit einem Zuschuss von bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, jedoch max. 15.000 € gefördert. Die Beratung kann in Form eines Sanierungsfahrplans erfolgen, oder als umfassende Sanierung zu einem „KfW-Effizienzhaus 70“ bzw. „100“ oder zu einem „KfW-Effizienzhaus Denkmal“. Die Energieberatung soll wirtschaftlich sinnvolle Investitionen in die Energieeffizienz aufzeigen und darstellen.  

Förderung der Neubauberatung  
Alternativ wird auch eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude gefördert, bei der untersucht wird, ob und mit welchem Aufwand bei einem anstehenden Neubau eine KfW-Effizienzhausstandard erreicht werden kann. Auch hier wird ein Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch max. 15.000 € gewährt.  

Antragstellung und Abwicklung der Förderung über den Berater  
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Durchführung der Richtlinie zuständig. Die durchführenden Berater stellen die Anträge und rechnen die Förderung direkt mit dem BAFA ab. Die Kommune zahlt nur den Eigenanteil. Aufbauend auf die geförderten Beratungen können Kommunen die investive Umsetzung der Maßnahmen mit Hilfe der KfW-Förderprogramme für Kommunen finanzieren.  

Weitere Informationen und Hilfestellungen 
Weitere Informationen zur neuen Förderung der Energieberatung für Kommunen sowie die Förderrichtlinie finden Sie unter: www.bafa.de 

Die ZEBAU berät Sie gerne zur neuen Förderung der Energieberatung sowie zur energieeffizienten Sanierungen und Neubauten von kommunalen Gebäuden. 
Sprechen Sie uns an:   040-380 384-0   info(at)zebau.de    

Kurzinformation Stand Januar 2018 - Änderungen und Fehler vorbehalten


KfW-Förderung für kommunale Gebäude

KfW-Programme 217/218 und 219/220 seit 1. Oktober 2015  

Die KfW fördert im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) verstärkt die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau von Nichtwohngebäuden aus Mitteln des CO2-Gebäudesanierungsprogramms. Dazu wurden die bestehenden Förderprogramme für Nichtwohngebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur überarbeitet um eine Neubauförderung ergänzt.  

Gefördert wird:  
Die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur, die das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses für Bestandsgebäude erreichen.

Sanierung
    
Tilgungszuschuss
    
max. pro m2*
KfW-Effizienzhaus 7017,5 %175 Euro
KfW-Effizienzhaus 10010,0 %100 Euro
KfW-Effizienzhaus Denkmal7,5 %75 Euro


Die Umsetzung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und/oder der technischen Gebäudeausrüstung zur Verbesserung der Energieeffizienz an bestehenden Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur.

Sanierung
    
Tilgungszuschuss
    
max. pro m2*
Einzelmaßnahmen 5 %50 Euro


Die Errichtung oder der Ersterwerb energieeffizienter Nichtwohngebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur, die das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses für Neubauten erreichen.

Neubau und Ersterwerb
    
Tilgungszuschuss
    
Höchstbetrag pro m2*
KfW-Effizienzhaus 555 %50 Euro
KfW-Effizienzhaus 70--


Die Förderung erfolgt als zinsgünstiges Darlehen und über einen Tilgungszuschuss. 

*pro m² Nettogrundfläche gemäß DIN 277  

Weitere Informationen und Hilfestellungen  
Weitere Informationen zur KfW-Förderung für kommunale Gebäude finden Sie auf der Internetseite der KfW unter www.kfw.de/kommunen.  

Die ZEBAU berät Sie gerne zur KfW-Förderung sowie zu energieeffizienten Sanierungen und Neubauten von kommunalen Gebäuden.
Sprechen Sie uns an:   040-380 384-0   info(at)zebau.de      

Kurzinformation Stand Mai 2017 - Änderungen und Fehler vorbehalten


Förderung der Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten

Klimaschutzteilkonzepte dienen als strategische Planungs- und Entscheidungshilfen, um zu zeigen, wie in einem abgrenzbaren, besonders klimarelevanten Bereich oder wie durch eine abgrenzbare, besonders klimafreundliche Maßnahme Treibhausgase und Energieverbräuche nachhaltig reduziert werden können. Gefördert wird die Erstellung von Teilkonzepten u.a. im Schwerpunkt „Klimaschutz in eigenen Liegenschaften und Portfoliomanagement“

Ziel aller Klimaschutzteilkonzepte ist es, für die nächsten 10 bis 15 Jahre geeignete Maßnahmen zu identifizieren, um die Treibhausgasemissionen in einem bestimmten Bereich bis 2020 um 40 Prozent bzw. bis 2050 um 80 bis 95 Prozent zu reduzieren. 

Gefördert werden zwei Bausteine: den Aufbau eines Energiemanagements (Baustein 1), die Gebäudebewertung ausgewählter Liegenschaften (Baustein 2). 

Baustein 1 ist für Kommunen und andere Antragsteller konzipiert, die bislang noch kein Energiemanagement in ihren eigenen Liegenschaften aufgebaut haben. Baustein 2 bietet sich für Antragsteller an, die ihre Liegenschaften einer Gebäudebewertung unterziehen wollen. 

Die Bausteine 1 und 2 wurden um Elemente des Portfoliomanagements ergänzt. Dieses dient zur Vorbereitung strategischer Entscheidungen über die Zukunft kommunaler Gebäude. Dabei werden zusätzliche Aspekte in der Basisdatenbewertung bzw. Bestandsaufnahme berücksichtigt, um eine langfristige Bedarfsplanung anhand bestimmter Kriterien wie demografischem Wandel, lokalen Entwicklungsmöglichkeiten etc. zu ermöglichen. 

(Der ehemalige Baustein 3 „Feinanalysen“ wird zukünftig durch die Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“ (siehe oben) gefördert.) 

Im Regelfall erfolgt die Zuwendung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. 

Zwischen dem 1. Juli und 30. September sowie dem 1. Januar und 31. März können Sie Anträge auf Zuwendung für die Erstellung von Klimaschutzkonzepten stellen.

Kurzinformation Stand Juni 2017 - Änderungen und Fehler vorbehalten