Im April 2021 hat sich die EU darauf geeinigt, das Ziel zur Senkung ihrer Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 von 40 Prozent auf 55 Prozent im Vergleich zu 1990 zu verschärfen. Am 30. Juni 2021 wurde dieses neugesetzte Klimaziel in dem Europäischen Klimagesetz verbindlich festgeschrieben. Für die Umsetzung der Zielvorstellungen ist nun Mitte Juli das Paket „Fit for 55“ von der EU-Kommission vorgestellt worden. In insgesamt zwölf Richtlinien- und Verordnungsentwürfen unterbreitet das Paket den Mitgliedsstaaten sowohl neue als auch verschärfte Maßnahmen für mehr Klimafreundlichkeit in unterschiedlichen Themenbereichen. So sollen beispielsweise der europäische Emissionshandel um ein separates Emissionshandelssystem für die Sektoren Verkehr und Wärme erweitert werden, ein CO₂-Grenzausgleichmechanismus etabliert werden, die Erneuerbare-Energien-Richtlinie überarbeitet werden und die Energieeffizienz-Richtlinie novelliert werden. Ein Klimasozialfonds, der sich aus den neuen Einnahmen füllt, soll Menschen mit niedrigen Einkommen sowie ärmere Länder und Regionen finanziell bei der Umsetzung der Maßnahmen entlasten. In den kommenden Wochen und Monaten müssen der Europäische Rat und das Europäische Parlament, die EU-Mitgliedsländer und die EU-Kommission gemeinsam einen Kompromiss finden, um das „Fit for 55“-Paket erfolgreich umzusetzen und damit die EU bis 2030 klimafit zu machen.