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Novellierung der Kommunalrichtlinie 2019

Am 1. Januar 2019 tritt die neue „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“ in Kraft. Dabei kommt es zu einigen Verschiebungen, dem Wegfall und auch der Ergänzung von Förderschwerpunkten. So werden die bei Kommunen bisher stark nachgefragten Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzteilkonzepte neu strukturiert. Beispielsweise wird in Zukunft die Stelle eines Klimaschutzmanagers nicht mehr erst in der Umsetzungsphase eines Klimaschutzkonzeptes gefördert, sondern bereits für die Phase der Konzepterstellung. Klimaschutzteilkonzepte wird es in der alten Form nicht weiter als Förderbestandteil geben.  Zusätzliche Fördermöglichkeiten werden hingegen beispielsweise in den Bereichen Mobilität, Abfall, Abwasser und Trinkwasserversorgung und, unter anderem, in Form von Fokusberatungen und Potenzialstudien geschaffen. Die Kommunalrichtlinie wird somit ab dem kommenden Jahr stärker umsetzungsorientiert aufgebaut sein. Förderanträge können ab dem 1. Januar bis zum 31. März und vom 1. Juli bis zum 30. September 2019 eingereicht werden. 

Genauere Informationen zu den Neuerungen der Kommunalrichtlinie finden Sie auf der Homepage der NKI: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie