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Energieausweise

Der Energieausweis dient der Bewertung der energetischen Qualität eines Gebäudes. Ausstellung, Berechnung und Anforderungen an Energieausweise sind in der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Bei einem Neubau, Umbau oder der Übereignung wie z.B. durch Vermietung oder Verkauf eines Gebäudes muss jeder Eigentümer über einen gültigen Energieausweis verfügen. Für öffentliche Gebäude mit Publikumsverkehr gilt in der Regel eine Aushangspflicht.

Die ZEBAU GmbH stellt Energieausweise für Ihre Wohngebäude, öffentliche- oder Gewerbebauten aus - sowohl für die Bewertungen von Bestandsbauten, Modernisierungsvorhaben und Neubauvorhaben. Energieausweise für Bestandsgebäude enthalten generell Empfehlungen bezüglich möglicher energetischer Optimierungspotentiale der Gebäude.

Energieausweise werden auf  Grundlage des Energiebedarfes oder des Energieverbrauchs erstellt. Bei Bestandsgebäuden kann, bei hinreichender Datenlage zur Verbrauchsabrechnung, zwischen beiden Erstellungsarten gewählt werden, für Neubauten ist nur die Ausstellung von Bedarfsausweisen möglich.

Im Verbrauchsverfahren werden Daten über einen zusammenhängenden Zeitraum von drei Jahren einschließlich des letzten Abrechnungszeitraums benötigt.

Energieausweis für Wohngebäude

Die Energiebedarfsrechnung zu Wohngebäuden wird nach DIN V 185992011 durchgeführt, darf aber bei Gebäuden ohne Kühlung derzeit alternativ noch nach dem älteren Verfahren gemäß DIN V 4108 und DIN V 4701 geführt werden. 

Für Wohngebäude mit maximal vier Wohneinheiten dürfen nur Bedarfsausweise ausgestellt werden.

Energieausweis für Nichtwohngebäude

Die Energiebedarfsrechnung für Nichtwohngebäude wird ausschließlich nach DIN V 185992011 geführt. Neben den architektonischen Gebäudeeigenschaften und der installierten System- und Anlagentechnik wird auch eine zonenweise differenzierte Gebäudenutzung und die gegenseitige Beeinflussung aller Faktoren integral berücksichtigt.

Die Gebäudebewertung für Nichtwohngebäude umfasst, im Gegensatz zu Wohngebäuden, zudem einen differenzierten Tageslichteintrag und die daraus resultierende künstliche Beleuchtung.