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Qualitätssicherung im Holzbau im Rahmen der IFB Förderung

Eine Qualitätssicherung im Holzbau ist seit Anfang des Jahres 2021 verpflichtend für die Beantragung von Mitteln für das Bauen mit Holz aus den Förderprogrammen der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg):

  • "Neubau von Mietwohnungen" und Neubau für Studierende/Auszubildende, Baugemeinschaften, vordringlich wohnungssuchende Haushalte
  • "Modernisierung von Mietwohnungen" nur im Teilprogramm Mod B bei Dachgeschossausbau und Aufstockungen 
  • "Energetische Modernisierung und Holzbau von Nichtwohngebäuden" für Neubauten ab 100 m²

Die Beauftragung eines unabhängigen Holzbau-Sachverständigen kann bei den Nichtwohngebäuden mit einem Zuschuss in Höhe von 50 % des Honorars, höchstens jedoch mit insgesamt 10.000,00 € je Gebäude gefördert werden.

Für die Aufgabe der Qualitätssicherung sind neun Holzbauexperten als „Sachverständige für Qualitätssicherung Holzbau (SQSH)“ autorisiert. Die Liste der autorisierten SQSH wird laufend aktualisiert. Weitere Informationen sind auf den Webseiten des Holzbau-Netzwerk Nord e. V. und der IFB Hamburg zu finden.

Für Fragen zur Qualitätssicherung Holzbau können Sie Lars Beckmannshagen bei der Geschäftsstelle QS Holzbau ansprechen: 040 380 384 13