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Sommerlicher Wärmeschutznachweis

Der sommerliche Wärmschutz ist ein Nachweis für Wohn- und Nichtwohngebäude. Der § 3, Absatz 4 der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom September 2013 stellt die Anforderungen für den Nachweis. Die Randbedingungen werden in der DIN 4108:2013-02 “Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden“ -Teil 2 festgelegt. Gerechnet werden müssen Neubauten, sowie Anbauten und neue Gebäudeteile mit einer Nutzfläche größer 50 m². Für Nichtwohngebäude gelten höhere Anforderungen, die häufig durch eine Gebäudesimulation nachgewiesen werden. Parameter wie das Verhältnis aus Fensterfläche zur Raumfläche und das Verhältnis aus Wärmespeichermasse und Luftwechsel des Raumes nehmen wesentlichen Einfluss auf den vereinfachten Nachweis nach Tabellenverfahren. Über eine Simulation mittels VDI 2078 können zudem bauliche Verschattungen und die Himmelsrichtungen realistischer berücksichtigt werden. Das Ziel des sommerlichen Wärmeschutzes ist die Reduzierung der jährlichen Übertemperatur. Maßnahmen hierzu können vor Allem die Installation zusätzlicher Verschattungselemente, eine Reduzierung der Lichtdurchlässigkeit der Verglasung oder eine Erhöhung des Raumluftwechsels und der Wärmespeicherfähigkeit sein.

Für weitere Fragen steht Ihnen unser TGA-Team gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner: Jens Gebhardt, Jens Müller und Conny Paulsen, tga(at)zebau.de, 040-380 384-0 Weitere Informationen