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E-Lastenfahrrad-Richtlinie ab März 2021

Eine umwelt- und verkehrsfreundliche Alternative zu herkömmlichen Lieferfahrzeugen stellt der Einsatz von Lastenfahrrädern dar. Seit 1. März 2021 fördert das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich. Durch die E-Lastenfahrrad-Richtlinie wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung gewährt. Weitere Informationen