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Neue Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen Union: Diskriminierungsverbot für selbst erzeugten Ökostrom und das Recht auf den eigenen Stromspeicher

Das Europäische Parlament, der Europarat und die EU-Kommission einigten sich darauf, dass die Selbst- und Direktversorgung von VerbraucherInnen und MieterInnen mit Erneuerbaren Energien künftig nicht mehr diskriminiert und behindert werden darf. Dabei soll dies für Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung gelten. Auch eine Doppelbelastung von gespeichertem Strom soll nach dem Willen der EU künftig vermieden werden.

"Sonnensteuern auf selbst verbrauchten Solarstrom werden nun ebenso fallen müssen wie der 52-Gigawatt-Ausbaudeckel für die Photovoltaik im deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz", sagte BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Diese Vereinbarung könnte zugunsten der Erzeugung und Nutzung von Ökostrom u. a. in Quartierskonzepten eine entscheidende Wegweisung bedeuten.

Weiteres unter: https://www.solarwirtschaft.de/