Bis zum 30. September 2018 können Kommunen sowie AkteureInnen des kommunalen Umfelds im Rahmen der Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) wieder Fördergelder beantragen, um Klimaschutzprojekte umzusetzen.
Die aktuellen Förderbedingungen der Kommunalrichtlinie sowie ausführliche Merkblätter
Informationen zur Antragstellung beim Projektträger Jülich