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Steuerliche Absetzbarkeit und Anhebungen der Fördersätze sind umgesetzt

Nachdem die steuerliche Förderung von Einzelmaßnahmen der energetischen Gebäudesanierung beschlossen und seit dem 1. Januar 2020 in Kraft ist, wird es nun auch bei den Förderprogrammen von der Förderbank KfW, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) konkreter.    

Energieberatung in Hamburg
Neben den kostenfreien Energieberatungsangeboten der Hamburger Energielotsen gibt es aktuell eine Sonderförderung für den individuellen Sanierungsfahrplan. Bis zum 29. Februar 2020 wird die kombinierte Erstellung eines Hamburger Energiepasses und eines Sanierungsfahrplans mit einer Sonderförderung unterstützt - dadurch erhöht sich die Förderquote auf über 80 % ! Weitere Infos: www.hamburg.de/energielotsen    

Klimafreundliches Heizen
Konkret gibt es im Bereich der Förderung für klimafreundliches Heizen (Marktanreizprogramm der BAFA und Sanierungsförderung der KfW) folgende Änderungen:    

Heizen mit Öl
Grundsätzlich gilt: Der Neueinbau von Ölheizungen wird nicht mehr gefördert. Stattdessen gibt es ab dem 1.1.2020 über das BAFA eine Austauschprämie für Ölheizungen. Dazu werden beim Umstieg auf rein regenerative Energien bis zu 45 Prozent der förderfähigen Investitionskosten erstattet. Zum Förderprogramm auf der Seite der BAFA
In den KfW-Programmen dürfen bei der Sanierung von Bestandsgebäuden zwar Ölheizungen noch in der energetischen Berechnung/Bilanzierung berücksichtigt werden, sie erhalten jedoch keine Förderung.    

Heizen mit Gas
Auch Gasbrennwertthermen werden nicht mehr gefördert, wenn sie nicht mit erneuerbaren Energien kombiniert werden. Bei so genannten Gas-Hybridsystemen werden über das BAFA bis zu 40 Prozent der Investitionskosten erstattet, wenn der Anteil erneuerbarer Energien mindestens 25 Prozent beträgt. Zum Förderprogramm Heizen mit Erneuerbaren Energien auf der Seite der BAFA.     

Weitere Verbesserungen beim Heizen
Es gibt weitere Neuerungen, die zum Teil zu erheblichen Verbesserungen beim Heizungstausch führen. So werden in Zukunft so genannte „Umfeldmaßnahmen“ mitgefördert. Gerade dieser Bereich beinhaltet zum Teil große Kostenfaktoren, wie zum Beispiel die Deinstallation und Entsorgung von Altanlagen, Bohrungen für Erdwärmesonden, Optimierungen des Heizungsverteilsystems, der Austausch von Heizkörpern bzw. der Einbau von Flächenheizungen oder die Installation eines Speichers, die nun über die Förderung mit abgedeckt werden. Gegenüber der Förderkulisse vor dem 01.01.2020 ergibt sich zum Beispiel für Wärmepumpen mit bis zu 35 Prozent und Solarthermieanlagen mit bis zu 30 Prozent eine in den allermeisten Fällen erhöhte Förderung. Zum Förderprogramm Heizen mit Erneuerbaren Energien auf der Seite der BAFA.     

Förderung im Bereich Gebäudesanierung
Die angekündigte Anhebung der Fördersätze für die energetische Gebäudesanierung wird ab dem 24.1.2020 gültig sein. Zum Teil wurden zudem die Höhe der förderfähigen Kosten und der maximale Kreditbetrag deutlich angehoben.    

Bei der Kreditförderung erhöht sich für die Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus sowie energetische Einzelmaßnahmen der jeweilige Tilgungszuschuss um 12,5 Prozentpunkte. Beim Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10 Prozentpunkte.    

Ein Beispiel: Der Tilgungszuschuss für die Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus 55 betrug zuletzt 27,5 Prozent. Ab dem 24.01.2020 sind es 40 Prozent, der maximale Kreditbetrag steigt dann um 20.000 Euro auf 120.000 Euro, der maximale Tilgungszuschuss je Wohneinheit beträgt damit 48.000 Euro.    

Der Investitionszuschuss für die Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen erhöht sich um jeweils 10 Prozentpunkte. Für die Durchführung von Einzelmaßnahmen beispielsweise steigt der Zuschuss von 10 auf 20 Prozent der förderfähigen Kosten an. Die maximal förderfähigen Investitionskosten bleiben hier bei 50.000 Euro, die Höhe der maximal geförderten Kosten je Wohneinheit verdoppelt sich also von 5.000 auf 10.000 Euro.   

Zu den Änderungen im Detail auf der Seite der KfW.    

Wichtig: Da es sowohl bei der KfW, BAFA und IFB Hamburg noch Veränderungen in den Förderprogrammen gibt, sollten die Details möglichst tagesaktuell von den entsprechenden Internetseiten heruntergeladen werden.    

Die im Klimapaket vorgesehene umfassende Neustrukturierung der Förderprogramme in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird erst später erfolgen. Zurzeit wird von einer Umsetzung im Jahr 2021 ausgegangen.