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Kommunen aufgepasst: Neue Förderquoten der Kommunalrichtlinie – bis zu 100% Förderung möglich

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie werden in den nächsten Jahren stark zu spüren sein. Damit notwendige Zukunftsinvestitionen trotz finanzieller Belastungen getätigt werden, stellt das Bundesumweltministerium den Kommunen bis zum 31. Dezember 2021 zusätzlich 100 Millionen Euro für den Klimaschutz zur Verfügung. Gleichzeitig wird der Fördergrundsatz angepasst, sodass alle Fördermöglichkeiten um 10% angehoben werden und sogar die Vollfinanzierung für bestimmte Klimaschutzmaßnahmen finanzschwacher Kommunen möglich wird.

Allen kommunalen Vertretern, die im Antragsdschungel den Überblick verlieren sich aber für die Förderung von Klimaschutzprojekten interessieren, können Gutachter weiterhelfen. Für die ersten Schritte im Klimaschutz bei der „Fokusberatung Klimaschutz“ kann bspw. die ZEBAU auch direkt die Antragstellung für den Auftraggeber übernehmen. Sprechen Sie uns hierzu einfach an und nutzen Sie die erhöhten Förderbedingungen!  ​

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