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Kommunale Klimaschutzkonzepte

Förderung im Rahmen der alten Kommunalrichtlinie:
Auf Grundlage der Erkenntnisse aus einer Einstiegsberatung bietet sich im Rahmen der alten Kommunalrichtlinie die Erstellung eines kommunalen Klimaschutzkonzeptes durch einen externen Dienstleister an. Gefördert wird die Erstellung von Klimaschutzkonzepten, die möglichst alle klimarelevanten Bereiche innerhalb einer Kommune abdecken.

Die Konzepte sollen eine Energie- und Treibhausgasbilanz, eine Potenzialanalyse zur Minderung von Treibhausgasen, einen Maßnahmenkatalog, ein Controlling-Konzept sowie Zeitpläne zur Umsetzung umfassen. Zusätzlich sind Möglichkeiten der Akteursbeteiligung und eine Kommunikationsstrategie zu erarbeiten.
Im Regelfall erfolgt die Zuwendung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Förderung im Rahmen der neuen Kommunalrichtlinie:
Die Kommunalrichtlinie fördert ab Januar 2019 die Erstellung von Klimaschutzkonzepten nicht mehr durch externe Dienstleister, sondern durch einen Klimaschutzmanager oder eine Klimaschutzmanagerin. 
Hierbei müssen alle klimaschutzrelevanten Bereiche innerhalb einer Kommune abgedeckt werden. Bei Kommunen sind das in der Regel mindestens das Flächenmanagement, die eigenen Liegenschaften, das kommunale Beschaffungswesen, die Straßenbeleuchtung, die privaten Haushalte und die Bereiche: Gewerbe, Handel und Dienstleistungen, Industrie, Erneuerbare Energien, Mobilität, Abwasser und Abfall. Optional kann der Bereich der Anpassung an den Klimawandel berücksichtigt werden.

Gerne unterstützen wir Sie auch im Rahmen der neuen Kommunalrichtlinie bei der Erstellung Ihres Klimaschutzkonzeptes als fachkundige externe Dienstleister (z.B. bei der Erstellung der Energie- und Treibhausgas-Bilanz, der Potenzialberechnung, der Szenarienentwicklung oder als Prozessbegleitung). Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich kommunale Klimaschutzkonzepte, können wir Ihnen bei den verschiedenen Teilschritten der Konzepterstellung zuarbeiten. Fünf der Beratertage werden dabei jährlich im Rahmen der Kommunalrichtlinie bezuschusst. Weitere Informationen

Sie haben bereits ein fertiges Klimaschutzkonzept?
Dann können Sie gerne auf uns als Unterstützung bei der Maßnahmenumsetzung zurückgreifen. Auch hierbei können Sie sich im Rahmen der neuen Kommunalrichtlinie bis zu fünf Beratertage pro Jahr bezuschussen lassen. Weitere Informationen

 

Unsere Projekte

Klimaschutzkonzept Altona

Klimaschutzteilkonzept für das Industrie- und Gewerbegebiet Billbrook / Rothenburgsort

Klimaschutzteilkonzept für das städtische Unternehmen f & w fördern und wohnen AöR

Einstiegsberatung Klimaschutz Altona als Vorbereitung zur Beantragung von Fördermitteln für ein Klimaschutzkonzept