Zum Inhalt springen
Kommunen1_1110x232px.jpg

Klimaschutzmanagement

(Hinweis: Förderung im Rahmen der alten Kommunalrichtlinie - siehe auch Übergangsregelung)

Einer der wichtigsten Förderbausteine der Kommunalrichtlinie ist das Klimaschutzmanagement. Im Rahmen der Kommunalrichtlinie werden Personalstellen direkt in der Verwaltung bezuschusst. Das Aufgabenspektrum dieser Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanager ist vielfältig: Sie bereiten die Umsetzung der im Klimaschutz(teil)konzept erarbeiteten Maßnahmen vor, begleiten diese, organisieren den Beteiligungsprozess aller relevanten Akteure und initiieren die Weiterentwicklung. Voraussetzung für die Förderung ist, dass ein Beschluss zur Umsetzung eines max. drei Jahre alten Klimaschutz(teil)konzepts vorliegt.

Gefördert wird die Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten oder von den Teilkonzepten „Klimaschutz in eigenen Liegenschaften und Portfoliomanagement“, „Klimafreundliche Mobilität in Kommunen“, „Klimaschutz in Industrie- und Gewerbegebieten“ und „Anpassung an den Klimawandel“.

Die Weiterbildung und Vernetzung von Klimaschutzmanagerinnen und -managern ist erwünscht und wird gefördert. Reise- und Teilnahmekosten für Qualifizierungsmaßnahmen und Fortbildungen von bis zu fünf Tagen im Jahr sind zuwendungsfähig. Auch Reisekosten für die Teilnahme an Vernetzungstreffen und sonstigen Informationsveranstaltungen werden bezuschusst. Weiterhin besteht das Angebot einer professionellen Prozessunterstützung durch externe Dritte, welche Kommunen dabei unterstützen, ihr Klimaschutzmanagement in der Verwaltung und darüber hinaus effektiv zu verankern und zu optimieren.

Im Regelfall erfolgt die Zuwendung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.