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Ansprechpartnerin

Lisa Hauswald, M. Sc.
kkn(at)zebau.de
040-380 384-24


Eine Idee der

Förderungen

EU, Bund und Länder bieten im Rahmen von Klimaschutzprogrammen Fördermöglichkeiten für Kommunen und Regionen an. Förderprogramme auf EU Ebene bieten vorteilhafte Zuschussmöglichkeiten von bis zu 75% der förderfähigen Projektkosten.  Auf Bundesebene sind vor allem das Bundesumweltministerium (BMUB) und die KfW Bankengruppe für die Förderung von Kommunen relevant. Auch einzelne Bundesländer fördern Kommunen, die sich in besonderem Maße für den Klimaschutz einsetzen.



Europäische Fördermittel für den kommunalen Klimaschutz

Zahlreiche Förderprogramme der EU bieten finanzielle Unterstützung für Maßnahmen auf Kommunalebene. Unterstützung in der Umsetzung von Projekten und der Generierung von Investitionen - z.B. in Form von Machbarkeits- und Marktstudien oder Wirtschaftsplänen - bietet das Programm im Rahmen der Förderlinie Project Development Assistance (PDA). Dazu gehören u.a. die European Local Energy Assistance (ELENA) Fazilitäten (z.B. der KfW oder der European Investment Bank). 

Weiterhin können Mittel über den European Energy Eficiency Fund (EEE-F) erworben werden, wenn die zu fördernden Projekte im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien eine Energieeinsparung bzw. Treibhausgasreduktion von mindestens 20% erbringen. Dabei ist eine Kofinanzierung durch ELENA möglich.

INTERREG
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten für regionale Kooperationsprojekte bieten die INTERREG IV Programme. Es werden transnationale Projekte in verschiedenen Bereichen (z.B. im Bereich Nachhaltiges Management der Umwelt) gefördert. Das INTERREG Programm ünterstützt Projekte, bei denen mindestens drei Staaten beteiligt sein. Interreg fördert als Teil der Struktur- und Investitionspolitik der EU die grenzüberschreitende Kooperation zwischen Regionen und Städten. Interreg unterstützt transnationale Kooperationsprogramme, unter anderem im Themenfeld  „Energie und Klimawandel“, um dazu beizutragen, die Klimaziele der Strategie Europa zu erreichen.

Horizon 2020
Horizon 2020, das seit 2014 laufende Rahmenprogramm, stellt weltweit das finanzstärkste Förderprogramm für Forschung und Innovation dar. Im Rahmen des EU-Projektes wird im Bereich Gesellschaftliche Herausforderungen mit den Schwerpunkten Umwelt und Energie geforscht. Es werden folgende Projektarten gefördert: Forschung und Innovation mit Projekten zur Entwicklung ressourceneffizienter Technologien und Lösungen; Innovation mit Projekten zur Demonstration der Funktionsfähigkeit neuer Technologien; Koordination und Unterstützung mit Projekten zur europaweiten Anwendung innovativer Lösungen. Themen sind unter anderem Kreislaufwirtschaft, smart cities und naturbasierte Lösungen. Weitere Information zum Projekt

LIFE
Das EU-Projekt LIFE fördert seit 2014 Projekte im Bereich Umwelt & Energie. Gefördert werden Pilotprojekte, bei denen neue Techniken oder Methoden angewendet werden, die gegenüber den derzeitigen bewährten Verfahren potenzielle Umwelt- oder Klimavorteile bietet. Außerdem sind Demonstrationsprojekte förderfähig, mit denen Aktionen, Methoden oder Konzepte, die im spezifischen Projektkontext neu oder unbekannt sind und die in die Praxis umgesetzt, erprobt, bewertet und verbreitet werden. Die Anwendbarkeit der Projekte unter ähnlichen Bedingungen in anderen urbanen Kontexten muss gegeben sein. Weitere Informationen zu LIFE



Förderungen des Bundes

Auf Bundesebene bieten das Bundesumweltministerium (BMU) und die KfW Bankengruppe Förderprogramme für kommunale Klimaschutzaktivitäten. Das Bundesumweltministerium bietet im Rahmen der Klimaschutzinitiative zum Beispiel die Förderung von kommunalen Klimaschutzkonzepten an. Die KfW-Bankengruppe bietet Kommunen und kommunalen Unternehmen die Möglichkeit, Projekte und Maßnahmen zur Energieeinsparung bezuschussen zu lassen bzw. auf zinsgünstige Kredite zur Finanzierung der geplanten Projekte und Maßnahmen zurückzugreifen.

Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen
Das Bundesumweltministerium unterstützt seit 2008 mit der "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen" (Kommunalrichtlinie) kommunale Klimaschutzprojekte. 2019 ist die neue Fassung der Kommunalrichtlinie in Kraft getreten, die Kommunen und Akteuren aus dem kommunalen Umfeld zahlreiche neue Fördermöglichkeiten zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen bietet. Die Richtlinie unterscheidet zwischen investiven und strategischen Förderschwerpunkten. Zu den strategischen Förderschwerpunkten zählen Fokusberatung, Energie- und Umweltmanagementsysteme, Energiesparmodelle, Kommunale Netzwerke, Potenzialstudien, Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement. Investitionen in Beleuchtung und Belüftung, Nachhaltige Mobilität, Abfallentsorgung, Kläranlagen und Trinkwasserversorgung werden im Rahmen des zweiten Förderschwerpunkts unterstützt. 65% der Kosten für einen Klimamanager können über dieses Förderprogramm bezuschusst werden. Anträge für ein Klimaschutzmanagement und -konzepte sowie Energiesparmodelle können ganzjährig beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Kommunale Netzwerke Richtlinie
Mit der Kommunale Netzwerke Richtlinie fördert das Bundesumweltministerium den Ausbau und den Betrieb von kommunalen Energie- und Ressourceneffizienz-Netzwerken. Auch Energieanalysen für öffentliche Abwasseranlagen werden gefördert. Die Förderung wurde 2019 in die neue Fassung der Kommunalrichtlinie integriert. Die Richtlinie soll Kommunen dabei unterstützen, die Treibhausgasemissionen und den Ressourcenverbrauch in ihren Tätigkeiten zu reduzieren. Enge und kontinuierliche Zusammenarbeit mehrerer Partner steht im Fokus, denn Energieeffizienzpotenziale können dadurch wirtschaftlich und nachhaltig umgesetzt werden.

Förderaufruf Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte
Mit dem Förderaufruf „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ sollen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) kommunale Klimaschutzprojekte mit modellhaftem, investivem Charakter besonders gefördert werden. Die Förderung stellt einen wesentlichen Beitrag zur Minderung jährlicher Treibhausgasemissionen in Kommunen und im kommunalen Umfeld dar. In den Modellprojekten sollen die besten verfügbaren Techniken und Methoden zum Einsatz kommen. Durch ihre bundesweite Ausstrahlung sollen die Vorhaben darüberhinaus zur Nachahmung von Klimaschutzprojekten anregen und so weitere Minderungen von Treibhausgasemissionen auslösen. Aus allen eingereichten Projektskizzen werden die besten Projekte ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert. Weitere Informationen finden Sie hier

Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen 

Das Förderprogramm des Bundesumweltministeriums finanziert auf Zuschussbasis die Neuerrichtung, Voll- und Teilsanierung von energieeffizienten Kälte- bzw. Klimaanlagen. Durch die Energieeinsparung dieser hocheffizienten Anlagen wird weniger CO2 ausgestoßen und somit zum Klimaschutz beigetragen. Im Januar 2019 wurden die Förderrichtlinien, der seit 2008 bestehenden Förderung novelliert. Ziel der Novellierung war es, das Potenzial der Reduzierung der Treibhausgasemissionen in der Kälte- und Klimatechnik durch eine Anhebung des Förderumfangs zu erhöhen, die Verwendung von nicht-halogenierten und vermindert treibhausgaswirksamen Kältemitteln gezielt zu unterstützen und den gesamten Prozess der Förderung einfacher zu gestalten. 
Die Förderung kann unter anderem von Kommunen, kommunalen Gebietskörperschaften oder auch öffentlichen Einrichtungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Detaillierte Informationen zur Förderung finden Sie hier. 

Kleinserien-Richtlinie
Durch das Bundesumweltministerium werden im Zuge der Nationalen Klimaschutzinitiative innovative und klimaschonende Technologien im Rahmen der „Kleinserien-Richtlinie“ gefördert. Diesen Technologien soll auf diesem Wege die Möglichkeit gegeben werden, sich im Markt zu etablieren und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die förderfähigen Projekte sind hierbei sehr vielfältig. In folgenden fünf Bereichen kann eine Förderung beantragt werden:

  • Kleinstwasserkraftanlagen in technischen Installationen bis 30 kWel. (Kleinstwasserkraftanlagen)
  • Anlagen zur lokalen Sauerstoffproduktion (Sauerstoffproduktion)
  • Dezentrale Einheiten zur Wärmerückgewinnung aus Abwasser in Gebäuden (Wärmerückgewinnung)
  • Bohrgeräte für innovative Erdwärmespeichersonden (Bohrgeräte)
  • Schwerlastfahrräder mit elektrischer Antriebsunterstützung (Schwerlastfahrräder)

Beispielsweise können Kommunen sich so die Anschaffung von Lastenrädern bezuschussen lassen, oder auch Projekte der Wärmerückgewinnung aus Gebäudeabwässern. Hier gibt es weitere Informationen zu dem Förderprogramm. Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier. 

Energetische Stadtsanierung (432)   
Kommunen und kommunale Betriebe haben die Möglichkeit, die Erstellung von integrierten Sanierungskonzepten und einen Sanierungsmanager von der KfW Bankengruppe bezuschussen zu lassen. Das Ziel des KfW-Programms "Energetische Stadtsanierung“ ist die Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude und der Infrastruktur insbesondere zur Wärmeversorgung. Die integrierten Quartierskonzepte sollen alle relevanten städtebaulichen, denkmalpflegerischen, baukulturellen, wohnungswirtschaftlichen und sozialen Aspekte berücksichtigen und aufzeigen, welche technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotentiale bestehen. Zusätzlichen sollen konkrete Maßnahmen entwickelt werden, um kurz-, mittel- und langfristig die CO2-Emissionen zu reduzieren.
Die Planung und Realisierung dieser vorgeschlagenen Maßnahmen begleitet und koordiniert der Sanierungsmanager. Bei Quartierskonzepten beträgt der Zuschuss 65% der förderfähigen Kosten, bei der Einstellung eines Sanierungsmanagers jedoch max. 150.000 €. Den Zuschuss können Kommunen z. B. an Wohnungsunternehmen und -genossenschaften oder Eigentümergemeinschaften weiterreichen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der KfW.

Energetische Stadtsanierung Quartiersversorgung (Kommunen) (201)   
Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Eigenbetriebe oder Gemeindeverbände  können über dieses Programm zinsgünstige Kredite für Projekte zur Verbesserung der Energieeffizienz im Bereich Wärme, Wasser und Abwasser beantragen. Dabei geht es um quartiersbezogene Projekte, also im Rahmen von mehreren in der Fläche zusammenhängenden Gebäuden innerhalb eines Stadtteils. Förderfähig sind im Bereich Energie vor allem Anlagen zur Wärmeerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung sowie die dazugehörige Netzinfrastruktur. Im Bereich Wasser und Abwasser werden zum Beispiel Anlagen zur Wärmerückgewinnung, Wärmepumpen oder Anlagen zur Energiegewinnung aus Kläranlagen gefördert. Weitere Informationen finden Sie hier.  

Energetische Stadtsanierung – Energieeffiziente Quartiersversorgung (für kommunale Unternehmen) (202)   
Ähnlich wie im KfW Programm 201 können zinsgünstige Kredite für Projekte zur Verbesserung der Energieeffizienz kommunaler Versorgungssysteme im Bereich Wärme, Wasser und Abwasser auf Quartiersebene beantragt werden. Der Unterschied ist, dass das zinsgünstige Darlehen hier auch von Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund oder von Unternehmen im Rahmen eines öffentlich-privaten Partnerschaftsprojekts beantragt werden kann. Der kommunale Anteil muss dabei stets mindestens 50% sein. Weitere Informationen finden Sie hier.

Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148) 
Für Investitionen in die kommunale Infrastruktur können sich kommunale Unternehmen auf diesen Kredit bewerben. Beispiele sind Investitionen in die kommunale Verkehrsinfrastruktur, inklusive Öffentlicher Personennahverkehr oder auch Maßnahmen zur Energieeinsparung und die Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger. Der Kredithöchstbetrag beträgt 50 Millionen Euro pro Vorhaben. Die gleichzeitige Inanspruchnahme des KfW-Programms "Erneuerbare Energien" (270, 274, 271, 272, 281, 282) für dieselbe Maßnahme sowie des KfW-Unternehmerkredits ist ausgeschlossen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Erneuerbare Energien – Standard (270)  
Insbesondere werden die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gefördert. Prinzipiell werden alle Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wie Wind, Sonne, Biogas und Erdwärme finanziert. Diese Förderung kann nicht direkt von den Kommunen in Anspruch genommen werden, sondern von Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen oder karitative Organisationen beteiligt sind. Weitere Informationen

Erneuerbare Energien – Premium (271, 281)  
Dieses Programm eignet sich für große kommunale Investitionen im Bereich der erneuerbaren Energiequellen wie zum Beispiel die Errichtung von großen Solarkollektorenanlage oder einer Biogasanlage samt den dazugehörigen Nahwärmenetzen. Förderfähig sind Kommunen, kommunale Betriebe und Zweckverbände. Für dasselbe Vorhaben ist eine Kombination mit anderen KfW Programmen nicht möglich. Weitere Informationen 

Erneuerbare Energien – Tiefengeothermie (272, 282)  
Geht es im ganz speziellen um die Finanzierung von Anlagen zur Erschließung und Nutzung der hydrothermalen und petrothermalen Tiefengeothermie, lassen sich Kosten für die Errichtung dieser Anlagen sowie Förder- und Injektionsbohrungen mit diesem Programm finanzieren. Das Programm richtet sich nur an Energievorhaben, bei denen Erdwärme in mehr als 400 Metern Bohrtiefe erschlossen wird. Weitere Informationen finden Sie hier.

Energieeffizient Bauen und Sanieren Kommunen (217, 218)   
Um die energetische Sanierung von Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur zu finanzieren, stellt das Programm "Energieeffizient Bauen und Sanieren" Kommunen einen langfristigen und zinsgünstigen Kredit bereit. Dieser Kredit kann für die energetische Sanierungen von öffentlichen Gebäuden zum KfW-Effizienzhaus 55, 70, 85 oder 100 aber auch für Einzelmaßnahmen zur Energieeinsparung beantragt werden. Wichtig dabei ist, dass diese Gebäude vor dem 01.01.1995 errichtet wurden. 
Außerdem gefördert wird der Neubau oder Ersterwerb von Nichtwohngebäuden, die den KfW-Effizienzhaus Standard 55 oder 70 erreichen. Weitere Informationen finden Sie hier.



Länderförderungen

Hamburg

Energiewende in Unternehmen – Intelligente Einbindung von Unternehmen in die Energieversorgung
Bei dieser Förderung werden freiwillige Investitionen in technische Anlagen von Unternehmen, die Energie verbrauchen, speichern oder erzeugen von der Freien und Hansestadt Hamburg unterstützt. Hierzu zählen beispielsweise Installationen von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Wärmepumpen oder Stromspeicher. Das Ziel der Förderung ist die Reduzierung der CO2-Emissionen und die Steigerung der Energieeffizienz, sowie die Steigerung der Aufnahme von erneuerbaren Energien in die Energienetze. Das Projekt wird nur gefördert, wenn es einen Beitrag zu einem der drei Ziele leisten kann: Flexibilisierung des Energieverbrauchs oder der Energieeigenerzeugung eines Unternehmens im Hinblick auf das Angebot von Strom aus erneuerbaren Quellen im Stromnetz, Nutzung von Abwärme oder Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) durch Einspeisung in Wärmenetze oder die Stabilisierung der Stromnetze. Weitere Informationen finden Sie hier.

Unternehmen für Ressourcenschutz
Das Land Hamburg fördert freiwillige Investitionsvorhaben, welche zu einer Umweltentlastung durch effizienten Umgang mit Ressourcen führen. Hierzu zählen unterschiedlichste Vorhaben im Bereich der Heizenergie, elektrischer Strom, Wasser und Rohstoffe. Fördermittel können Unternehmen, produzierendes Gewerbe, Handwerksbetriebe und Institutionen beantragen. Die Fördermittelhöhe ist abhängig von der erreichten Ressourceneinsparung und der Unternehmensgröße, dabei sollen die Zuschüsse eine Grenze von 1.000 Euro nicht unterschreiten und 100.000 Euro für Einzelvorhaben nicht überschreiten. Weitere Ausführungen gibt es auf der Hamburg-Seite. 

Hamburger Gründachförderung
Bei der Hamburger Gründachförderung werden unterschiedliche Maßnahmen zur Begrünung von Wohn- und Nichtwohngebäuden durch einen Zuschuss gefördert. Ziel der Förderung ist es, bei  Starkregenereignissen den temporären Wasserrückhalt zu verbessern, und auch klimaökologische Verhältnisse zu verbessern. Zusätzlich sollen neue Räume zur Freizeitnutzung und Erholung geschaffen werden und die Kombination mit solarer Energiegewinnung gefördert werden. Als Voraussetzung für die Finanzierung gelten beispielsweise, dass die Maßnahme durch ein Fachunternehmen ausgeführt, die Maßnahme 15 Jahre gepflegt und zwei Jahre nach Erlass der Gelder fertiggestellt sein muss. Das Land Hamburg finanziert die Dachbegrünung von Neubauten oder Nachrüstung vorhandener Dächer, Vorhaben, welche eine zusammenhängende, substratgebundene Dachbegrünung herstellen, Maßnahmen welche die Tragfähigkeit und Wurzelfestigkeit bei Bestandbauten verbessern oder Dachbegrünungen die in Verbindung mit dem Aufbau solarer Energiegewinnung stehen. Die maximale Förderhöhe pro Gebäude beträgt 50.000 Euro. Weitere Informationen finden Sie hier.

Hamburger Förderung für Fassadenbegrünung
Seit Juni 2020 fördert Hamburg neben Gründächern auch grüne Wände. Boden- und wandgebundene Fassadenbegrünungen werden pauschal mit 40 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Die Zuschüsse gelten für vorbereitende Arbeiten, Rankhilfen, Pflanzen, Pflanzmaßnahmen, Bewässerungssysteme, Fertigstellungspflege sowie die Nebenkosten für eine fachliche Planung und Betreuung. Mit der Förderung werden freiwillige Maßnahmen bis zum Jahr 2024 bezuschusst. Die maximale Förderhöhe beträgt 100.000 € je Bauwerk. Weitere Informationen finden Sie hier
und auf den Seiten der Hamburgischen Investitions- und Förderbank

Erneuerbare Wärme 
Auf der Grundlage der Förderrichtlinie Erneuerbare Energien wird der Einsatz von erneuerbaren Energien für die Wärmebereitstellung gefördert. Ziel ist es den Verbrauch nicht-regenerativer Energien zu reduzieren und CO2-Emissionen einzusparen. Die Förderung ist in verschiedenen Modulen aufgebaut: Solarthermie und Heizungsmodernisierung, Bioenergie-Anlagen, Wärmepumpen-Anlagen, Wärmeverteilnetze und Wärmespeicher. Die maximale Förderung beträgt 500.000 Euro je Vorhaben und antragsberechtigt sind Grundeigentümer sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Organisationen vergleichbarer Zielrichtung. Weitere Informationen finden Sie hier.


Schleswig-Holstein

Nachhaltige Stadtentwicklung – die energieeffiziente Stadt
Im Rahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung fördert das Land Schleswig Holstein die energetische Optimierung öffentlicher Infrastruktur. Gefördert werden Infrastrukturen in Ober- und Mittelzentren, welche kommunalen und gesamtstädtischen bzw. quartiersbezogenen Konzepten energetischer Stadtentwicklung entsprechen. Das zu fördernde Projekt muss aus einem entsprechenden Konzept abgeleitet werden und es besteht eine Zweckbindung von bis zu 25 Jahren. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Weitere Informationen gibt es hier. 


Niedersachsen

Klimaschutz durch Moorentwicklung
Zusammen mit dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) fördert das Land Niedersachsen Vorhaben zur Verringerung der Freisetzung von CO2 und anderen Treibhausgasen aus kohlenstoffreichen Böden. Das Ziel der Förderung ist es die natürlichen landschaftsökologischen Funktionen der Böden als Kohlenstoffsenke, Lebensraum, Nähr- und Schadstofffilter und Wasserspeicher zu erhalten. Gefördert werden unter anderem Wiedervernässung, Gutachten, Öffentlichkeitsarbeit und die Entwicklung, Erprobung und Vorbereitung zur nachhaltigen Etablierung von Maßnahmen zur klimaschonenden Bewirtschaftung von Moorböden. Angesprochen werden hier Gebietskörperschaften, Unternehmen, Stiftungen, Vereine sowie landwirtschaftliche, gartenbauliche und ähnliche Unternehmen. Weitere Informationen gibt es hier.


Mecklenburg-Vorpommern

Klimaschutz-Förderrichtlinie    
Nach der Klimaschutz-Förderrichtlininie von 2007 können bauliche oder vorbereitende Maßnahmen zum Klimaschutz vom Ministerium für Wirtschaft und Arbeit und Tourismus des Landes Mecklenburg-Vorpommern gefördert werden. Zu diesen Maßnahmen gehören zum Beispiel das Aufstellen von Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie, Biomasse oder Geothermie. Auch Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung und Speicherung erneuerbarer Energien gehören dazu. Die Projektausgaben können bis zu 30% vom Land gefördert werden. Wenn die Kommune selbst den Förderantrag stellt, können sogar 60% der förderfähigen Kosten übernommen werden. Es können aber genauso Unternehmen der Wohnungswirtschaft oder andere kleine und mittelständische Unternehmen eine Landesförderung beantragen. Die Förderung kann auch mit anderen Fördermöglichkeiten vom Bund oder auch von der EU kombiniert werden. Weitere Informationen

Regenerative Energieversorgungsförderrichtlinie
Für das Förderprogramm nach der Regenerativen Energieversorgungsförderrichtlinie stehen Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung, um Projekte zur Reduzierung von CO2-Emissionen in Kommunen im ländlichen Raum zu unterstützen. Gefördert werden investive Maßnahmen zur Nutzung von regenerativen Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung, insbesondere Biomassenutzung (zum Beispiel Holzpellets, Holzscheitheizanlagen), Sonnenenergienutzung (Solarthermie) und oberflächennahe Geothermie sowie Wärmepumpen. Darüber hinaus werden kleine Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung von Biomasse zur Wärmeerzeugung, insbesondere Nahwärmenetze und Speicher sowie Vorplanungsstudien oder Machbarkeitsstudien zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen sowie Energiemanagementuntersuchungen gefördert. Förderfähig sind Projekte von Kommunen und Gemeindeverbänden bis 10.000 Einwohnern, sofern diese nicht wirtschaftlich tätig sind. Für diese bietet die Richtlinie die Möglichkeit einer Anteilfinanzierung über einen Zuschuss im investiven Bereich effektiv mit 67,5 Prozent, für Studien mit 75 Prozent. Weitere Informationen

 



Stand August 2020. Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.