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Ansprechpartnerin

Lisa Hauswald, M. Sc.
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Klimaschutzkonzepte

Was sind Klimaschutzkonzepte?

Ein Klimaschutzkonzept dient als strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für zukünftige Klimaschutzaktivitäten und soll den Klimaschutz als Querschnittsaufgabe nachhaltig in der Kommune verankern. Im Rahmen des Konzepts wird ermittelt, welche technischen und wirtschaftlichen Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen bestehen und legt kurz- (bis drei Jahre), mittel- (drei bis sieben Jahre) und langfristige (mehr als sieben Jahre) Ziele und Maßnahmen zur Minderung der Treibhausgas-Emissionen fest. Mit der Klimaschutzinitative des Bundes fördert das BMU innerhalb der Kommunalrichtlinie die Erstellung von Konzepten in den drei Bereichen integrierter Klimaschutz, klimafreundliche Wärme- und Kältenutzung und klimafreundliche Mobilität.

Klimaschutzkonzepte und deren Umsetzung sollten unterschiedliche Fachbereiche und Teilschritte abdecken. Als Grundlage dient eine Energie- und CO2-Bilanz, die den Status Quo bzgl. der CO2-Emissionen abbildet. Darauf aufbauend werden in einer Potenzialanalyse die kurz- und mittelfristigen Potenziale zur CO2-Einsparung und Energieeffizienzsteigerung erhoben.  Da die Realisierung dieser Potenziale nur in Zusammenarbeit einer Vielzahl von Akteuren (Energieversorgern, Verkehrsunternehmen, Industrie und Wirtschaft, Bürgern, Vereinen und Verbänden usw.) möglich ist, sollte das Klimaschutzkonzept auch unter Einbindung dieser Akteure erstellt werden. Hinzu kommt, dass diese Akteure wichtiges Know-How einbringen können.

Am Ende eines Klimaschutzkonzeptes stehen konkrete Maßnahmen, die zur Erreichung der definierten Einsparziele führen sollen. Zur Kontrolle, ob die Kommunen sich auf dem richtigen Weg Ihres selbstdefinierten Ziels befinden, erfordert das BMU auch ein Controlling-Konzept. Ein weiterer Baustein, der seitens des BMUs gefordert wird, ist ein Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit, um die Umsetzung mit den unterschiedlichen Akteuren zu ermöglichen. In der Regel dienen Klimaschutzkonzepte als ein Leitfaden für eine energieeffiziente Politik und Verwaltung.

Weitere strategische Förderschwerpunkte der Kommunalrichtlinie sind Fokusberatungen, Energie- und Umweltmanagementsysteme, Kommunale Netzwerke, Potenzialstudien und Klimamanagement. Genauere Informationen zur Kommunalrichtlinie finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie hier.

An wen richten sich Fokusberatungen?

Gefördert wird eine Fokusberatung im Bereich Klimaschutz durch externe Dienstleister für Kommunen, die am Anfang ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen. Der Fokus der Beratung liegt auf kurzfristig umsetzbaren Klimaschutzaktivitäten und konkreten Empfehlungen. Voraussetzung für die Förderung der Inanspruchnahme einer Beratung ist, dass der Antragsteller über kein Klimaschutzkonzept verfügt.

Was ist eine Potenzialstudie?

Potenzialstudien zeigen einen konkreten Fahrplan für Umsetzungsempfehlungen von investiven und strategischen Klimaschutzmaßnahmen auf. Der Fokus liegt auf kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen, die sich in eine langfristige Strategie einbetten. Gefördert wird die Erstellung von Potenzialstudien für die Bereiche: Abfallentsorgung, Siedlungsabfalldeponien, Abwasserbehandlungsanlagen, Trinkwasser, Nutzung von Abwärme aus Industrie und Gewerbe sowie Digitalisierung.


Energetische Stadtsanierung

Die KfW fördert die energetische Stadtsanierung durch Zuschüsse für Quartierskonzepte und Sanierungsmanager 

Die Zuschüsse gibt es für die Erstellung integrierter Quartierskonzepte für energetische Sanierungsmaßnahmen einschließlich Lösungen für die Wärmeversorgung, Energieeinsparung, -speicherung und -gewinnung. Darüber hinaus gibt es Zuschüsse für einen Sanierungsmanager, der die Planung sowie die Realisierung der in den Konzepten vorgesehenen Maßnahmen begleitet und koordiniert. 

Förderziel
Das Förderprogramm ist Bestandteil des Energiekonzepts der Bundesregierung vom 28. September 2010. Zur Erreichung der Klimaschutzziele bis 2020 bzw. 2050 sind weitere Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in den Kommunen dringend erforderlich. Mit dem KfW-Programm "Energetische Stadtsanierung" (432) sollen nun vertiefte integrierte Quartierskonzepte zur Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude und der Infrastruktur insbesondere zur Wärmeversorgung entwickelt und umgesetzt werden. Diese Konzepte werden, sofern vorhanden, aus integrierten Stadt(teil)entwicklungskonzepten oder aus wohnwirtschaftlichen Konzepten bzw. kommunalen Klimaschutzkonzepten der jeweiligen Kommune unter Berücksichtigung der kommunalen energetischen Ziele abgeleitet.   

Integrierte Quartierskonzepte zeigen unter Beachtung aller anderen relevanten städtebaulichen, denkmalpflegerischen, baukulturellen, wohnungswirtschaftlichen und sozialen Aspekte auf, welche technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale im Quartier bestehen und welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden können, um kurz-, mittel- und langfristig CO2-Emissionen zu reduzieren. Sie bilden eine zentrale strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für eine an der Gesamteffizienz energetischer Maßnahmen ausgerichtete Investitionsplanung in Quartieren. 

Ein Quartier wird als ein Gebiet definiert mit mehreren flächenmäßig zusammenhängenden privaten und/oder öffentlichen Gebäuden inklusive der öffentlichen Infrastruktur. Die Dimension eines Quartiers liegt unterhalb der Stadtteilgröße. Die Zuschussförderung unterstützt die kommunalen Entscheidungsträger auf Quartiersebene bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen der energetischen Stadtsanierung. 

Die Zuschüsse werden aus Mitteln des Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" zur Verfügung gestellt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 

Antragsberechtigt sind neben den kommunalen Gebietskörperschaften auch deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe. 

Weitere Informationen zu dem Förderprogramm finden Sie hier

Ein Beispielprojekt aus Norddeutschland finden Sie hier.


Energiegenossenschaften

Energiegenossenschaften sind ein regionales Beteiligungsmodell für die dezentrale Energieerzeugung und Energieversorgung aus erneuerbaren Energiequellen. Dabei zahlt jedes Mitglied einen Genossenschaftsanteil und ist zugleich Eigentümer und Nutznießer seiner Genossenschaft. Der Grundgedanke ist, dass Strom und Wärme möglichst da verbraucht werden, wo sie produziert werden. Mit dieser Organisationsform soll durch bürgerschaftliches Engagement zum Ausbau der erneuerbaren Energien beigetragen werden. Neben dem ideellen Hintergrund einer Genossenschaft beizutreten, bietet die Investition auch eine Möglichkeit zur Geldanlage. Welche Vorteile die Energiegenossenschaften bieten, wird hier an einigen Beispielen verdeutlicht. 

Beim Aufstellen von erneuerbaren Energieträgern wie Sonnenkollektoren, Biogasanlagen oder Windkraftanlagen vermindert sich das Risiko für Privatpersonen, wenn es auf zahlreiche Mitglieder verteilt ist und das Risikokapital in Form der Geschäftsanteile von vornherein festgelegt ist. Bei dem oftmals schwierigen Verfahren zum Aufstellen von Windkraftanlagen fördert das Beteiligungsmodell die Akzeptanz der Bürger. Zudem ist die Erschließung von neuen Standorten durch die Form der Genossenschaft einfacher. Dachnutzungsverträge bieten den Genossenschaften die nötige Planungssicherheit, um das Potenzial der oft großen Dachflächen von öffentlichen Gebäuden zu nutzen. Beteiligung von Unternehmen an der Genossenschaft bietet die Möglichkeit, auch Dachflächen von Büro- und Industriegebäuden zu nutzen. 

Ein Beispiel für ein bereits weit verbreitetes Modell der Energiegenossenschaften sind Bioenergiedörfer, bei denen die Versorgung mit Strom und Wärme über eine Biogasanlage und ein Biomasse-Heizwerk sichergestellt wird. Energiegenossenschaften können auch interkommunal organisiert werden, um Großprojekte realisieren zu können. Dabei können sich Kommunen und Stadtwerke mit Einlagen in der Genossenschaft beteiligen.    

In Norddeutschland gibt es bereits zahlreiche Beispiele zur genossenschaftlich organisierten Produktion, Versorgung und dem Verkauf von Energie. Die Genossenschaft Bürger-Solargenossenschaft Rosengarten hat es sich beispielsweise zum Ziel gemacht, möglichst viele Solaranlagen auf öffentlichen Dächern zu installieren. Durch die zugesicherte Einspeisevergütung für den gewonnenen Strom kann die eG mit sicheren Renditeaussichten über 20 Jahre neue Mitglieder werben. 

Ein Beispiel für die genossenschaftlich organisierte Stromversorgung bietet die Energiegenossenschaft Honigsee eG, die ein lokales Nahwärmenetz zur Wärmeversorgung von ca. 100 Haushalten betreibt. Das Nahwärmenetz wird mit der Wärme aus einem mit Bioenergie gespeisten Blockheizkraftwerk versorgt. Zudem gibt es Genossenschaften wie die Energiegenossenschaft Nordwest, die grünen Strom an Genossenschaftsmitglieder verkaufen. Die Stromversorgung konzentriert sich dabei auf die Region zwischen Weser und den Ostfriesischen Inseln. 

Informationen zu Genossenschaftsgründung und Beratungsmöglichkeiten finden Sie hier

Die Broschüre „Energiegenossenschaften“ der Agentur für Erneuerbare Energien bietet eine Reihe von guten Praxisbeispielen. Diese kann hier heruntergeladen werden.


Finanzierungsmodelle

Kommunale Maßnahmen und Projekte zum Klimaschutz erfordern Finanzierungsmodelle, welche die kommunalen Haushalte nicht zu sehr belasten. Neben der Beantragung von öffentlichen Fördermitteln ist die Einbindung von privaten Unternehmen zur Finanzierung des kommunalen Klimaschutzes möglich. Im Bereich Klimaschutz können diese öffentlich privaten Partnerschaften (ÖPP) über Contracting- und Konzessionsmodelle geschehen. Die Einbindung privater Unternehmen in kommunale Aufgabenbereiche kann finanzielle Vorteile aber auch neue Risiken für die Kommunen mit sich bringen. Daher ist es wichtig, ausgiebig nach einer geeigneten Vertragsform zu suchen und die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien zum Vorteil der Kommune auszugestalten, damit sich die Kommune nicht in übermäßigem Maße vom privaten Partner abhängig macht.

Energiecontracting   
Viele private Energiedienstleister bieten Kommunen die Wärme- und Stromversorgung einer oder mehrerer Liegenschaften an. Gerade der Einsatz von effizienteren und klimafreundlichen Technologien kann durch Contracting Modelle für die Kommunen vereinfacht und vor allem kostengünstiger werden. Hierbei wird zwischen den Varianten des Energiespar-Contractings und des Energieliefer-Contractings unterschieden. Während beim Modell des Energiespar-Contractings durch Energieeinsparmaßnahmen der Energiebedarf von öffentlichen Liegenschaften gesenkt wird, übernimmt beim Energieliefer-Contracting der private Partner (Contractor) die Versorgung durch den Einbau einer neuen Energieversorgungsanlage. Das Energieliefer-Contracting ist besonders bei akutem Sanierungsbedarf der Heizzentrale kommunaler Liegenschaften geeignet. Die Kommune gibt dabei zwar einen Teil ihrer Verantwortung an einen privaten Akteur ab, kann aber von günstigeren Strompreisen, Energieeinsparung und der möglichen langfristigen Planung der Energieversorgung, profitieren.

Die Deutsche Energieagentur (dena) bietet im Kompetenzzentrum-Contracting weitere Informationen für Gemeinden.

Die Energieagentur NRW listet in der Broschüre "Contracting in Kommunen" eine Reihe von Vorteilen des Energiecontractings auf.

Konzessionsmodell  
Weiterhin kann eine Kommune durch Konzessionsvergabe die Energieversorgung an einen privaten Partner abgeben. Dieses Finanzierungsmodell ist nur dann im Sinne des Klimaschutzes förderlich, wenn sich der Vertragspartner verpflichtet, bei der Erzeugung auf erneuerbare Energieträger zurückzugreifen. Die Errichtung von neuen Nahwärmenetzen ist ein Beispiel, bei dem dieses Modell zu einer dezentralen und preisstabilen Wärmeversorgung beitragen kann. Nahwärme umschreibt eine Art der Wärmeversorgung, bei der die Wärme vor Ort in unmittelbarer Nähe zu den zu beheizenden Wohngebäuden erzeugt wird. Auch die Versorgung über ein Fernwärmenetz kann über die Konzessionsvergabe (oder Betreibermodell) geregelt werden. Mit dem Betreibermodell kann auch die Finanzierung und der Betrieb von energieeffizienter Straßenbeleuchtung vergeben werden.


Stand August 2020. Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.