Energiegenossenschaften sind ein regionales Beteiligungsmodell für die dezentrale Energieerzeugung und Energieversorgung aus erneuerbaren Energiequellen. Dabei zahlt jedes Mitglied einen Genossenschaftsanteil und ist zugleich Eigentümer und Nutznießer seiner Genossenschaft. Der Grundgedanke ist, dass Strom und Wärme möglichst da verbraucht werden, wo sie produziert werden. Mit dieser Organisationsform soll durch bürgerschaftliches Engagement zum Ausbau der erneuerbaren Energien beigetragen werden. Neben dem ideellen Hintergrund einer Genossenschaft beizutreten, bietet die Investition auch eine Möglichkeit zur Geldanlage. Welche Vorteile die Energiegenossenschaften bieten, wird hier an einigen Beispielen verdeutlicht.
Beim Aufstellen von erneuerbaren Energieträgern wie Sonnenkollektoren, Biogasanlagen oder Windkraftanlagen vermindert sich das Risiko für Privatpersonen, wenn es auf zahlreiche Mitglieder verteilt ist und das Risikokapital in Form der Geschäftsanteile von vornherein festgelegt ist. Bei dem oftmals schwierigen Verfahren zum Aufstellen von Windkraftanlagen fördert das Beteiligungsmodell die Akzeptanz der Bürger. Zudem ist die Erschließung von neuen Standorten durch die Form der Genossenschaft einfacher. Dachnutzungsverträge bieten den Genossenschaften die nötige Planungssicherheit um das Potenzial der oft großen Dachflächen von öffentlichen Gebäuden zu nutzen. Beteiligung von Unternehmen an der Genossenschaft bietet die Möglichkeit, auch Dachflächen von Büro- und Industriegebäuden zu nutzen.
Ein Beispiel für ein bereits weit verbreitetes Modell der Energiegenossenschaften sind Bioenergiedörfer, bei denen die Versorgung mit Strom und Wärme über eine Biogasanlage und ein Biomasse-Heizwerk sichergestellt wird.
Energiegenossenschaften können auch interkommunal organisiert werden, um Großprojekte realisieren zu können. Dabei können sich Kommunen und Stadtwerke mit Einlagen in der Genossenschaft beteiligen.
In ganz Norddeutschland gibt es bereits zahlreiche Beispiele zur genossenschaftlich organisierten Produktion, Versorgung und Verkauf von Energie. Die Genossenschaft Bürger-Solargenossenschaft Rosengarten hat es sich beispielsweise zum Ziel gemacht, möglichst viele Solaranlagen auf öffentlichen Dächern zu installieren. Durch die zugesicherte Einspeisevergütung für den gewonnenen Strom kann die eG mit sicheren Renditeaussichten über 20 Jahre neue Mitglieder werben.
Ein Beispiel für die genossenschaftlich organisierte Stromversorgung bietet die Energiegenossenschaft Honigsee eG, die ein lokales Nahwärmenetz zur Wärmeversorgung von ca. 100 Haushalten betreibt. Das Nahwärmenetz wird mit der Wärme aus einem mit Bioenergie gespeisten Blockheizkraftwerk versorgt.
Zudem gibt es Genossenschaften wie die Energiegenossenschaft Nordwest, die grünen Strom an Genossenschaftsmitglieder verkaufen. Die Stromversorgung konzentriert sich dabei auf die Region zwischen Weser und den Ostfriesischen Inseln.
Informationen zu Genossenschaftsgründung und Beratungsmöglichkeiten finden Sie hier.
Die Broschüre „Energiegenossenschaften“ der Agentur für Erneuerbare Energien bietet eine Reihe von guten Praxisbeispielen. Diese kann hier heruntergeladen werden.