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Die ZEBAU Planungsgesellschaft gGmbH

Eintragung: 14.06.2019 beim Amtsgericht Hamburg im Handelsregister B 93554
Stammkapital: 50.100 €
Geschäftsführung: Dipl.-Ing. Architekt Peter-M. Friemert (seit 14.06.2019 alleinvertretend) Gesellschafter: ZEBAU Zentrum für Energie, Bauen, Architektur und Umwelt GmbH (100%)
Sitz: Große Elbstraße 146, 2267 Hamburg
Tel. 040-380 384.0
Fax: 040-380 384.29
www.zebau.de 

Gegenstand des Unternehmens (gem. § 2 GV)

  1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Umweltschutzes. Die Gesellschaft fördert Klimaschutzprojekte im Wesentlichen innerhalb der Landesgrenzen der Freien und Hansestadt Hamburg.  
  2. Der Satzungsweck wird verwirklicht durch die gebäudebezogene Beratung und Information in Energiefragen und die damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten zur neutralen Energieberatung, zu Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen und diesbezüglichen Ausstellungen. Die Gesellschaft organisiert und fördert hierzu Netzwerke und Kooperationen in der Metropolregion Hamburg und darüber hinaus auch bundesweit insoweit dies für Klimaschutzvorhaben in der Metropolregion Hamburg förderlich sein kann. 
  3. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, sie erwerben, die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten, aber nur im Rahmen der gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen der Abgabenordnung. 
  4. Das Unternehmen hat in diesem Rahmen die vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg festgelegten öffentlichen Interessen, insbes. die energiepolitischen Zielsetzungen zu beachten. 

Selbstlosigkeit, Begünstigungsverbot, Ehrenamtspauschale (gem. § 3 GV)

  1. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.
  3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 

Geschäftsbetrieb

Die 100%-Tochter der ZEBAU GmbH, die ZEBAU Planungs- und Beratungsgesellschaft gGmbH ist als gemeinnützig anerkannte und koordinierende Einrichtung gesamtverantwortlich für die Hamburger Energielotsen gegenüber der Freien und Hansestadt Hamburg.

GesellschafterInnen und Beirat der ZEBAU GmbH