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VermieterInnen und VerkäuferInnen müssen Energiekennzahlen nennen

Der gesetzliche Wärmeschutznachweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV)

Mit Inkrafttreten der neuen EnEV 2014 ab 1. Mai 2014 ist die Nennung von energetischen Kenndaten in allen kommerziellen Immobilienanzeigen bindend. Die Kenndaten sind dem Energieausweis des Gebäudes zu entnehmen. Die VerkäuferInnen bzw. VermieterInnen sind nach der neuen Verordnung dafür verantwortlich, dass die wichtigsten Kenndaten aus dem Energieausweis genannt werden. Werden diese Angaben nicht genannt, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor und es droht ein Bußgeldverfahren.

Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude

Bei Bestandsgebäuden kann der Energieausweis sowohl auf Basis der Bedarfsberechnungen (Bedarfsausweis) als auch unter bestimmten Voraussetzungen auf Basis der Verbrauchsdaten (Verbrauchsausweis) erstellt werden. Die zentralen Vorteile des EnergieVERBRAUCHSausweises sind:

  • Kostengünstige und schnelle Erstellung (bereits ab 300 € netto) und
  • Einbeziehung des Nutzerverhaltens also des tatsächlichen Verbrauchs (keine Vergleichbarkeit mit anderen Gebäuden möglich)

Voraussetzung hierfür ist, dass die Verbrauchsdaten  jeweils für Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung der letzten zusammenhängenden 36 Monate (gerechnet vom letzten Abrechnungsdatum an) vorliegen.

Liegen diese Daten nicht vor muss ein EnergieBEDARFSausweis erstellt werden. Dieser ist zwar kostenintensiver (je nach Komplexität ab 1.000 € netto), er bietet aber auch weitreichendere Vorteile, z.B.:

  • der Ausweis ist Nutzerunabhängig und die Berechnung erfolgt nach Norm
  • stellt eine Vergleichbarkeit zu anderen Gebäuden mit ähnlicher Nutzung her
  • die Berechnungen sind auch für Gebäudeteile möglich
  • gibt einen Eindruck über den energetischen Zustand des Gebäudes
  • gibt Empfehlungen zu Energieeinsparmöglichkeiten mit Angaben zum konkreten Einsparpotential
  • ist die Grundlage für unterschiedliche Förderprogramme bei der Umsetzung von Energieeinsparmaßnahme

Ein Energiebedarfsausweis wird auf Basis des berechneten Energiebedarfs (nach DIN V 18599) ausgestellt.

Für Neubauten erfolgt die Berechnung immer auf Basis des Energiebedarfs. Welcher Ausweis ist der richtige für Sie? – Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern, welcher Ausweis für Ihr Objekt der richtige ist und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

Die Erstellung eines Energieausweises im Nichtwohnungsbau erfordert eine fachübergreifende Expertise u.a. in den Themenbereichen der Architektur, der Gebäudetechnik und der Bauphysik. Die ZEBAU GmbH steht hierbei als interdisziplinär arbeitendes Unternehmen ihren Energieausweiskunden seit 2007 zur Seite.