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Legalisierung der Guerilla-Photovoltaik

Eine Neufassung der DIN-Norm VDE 0100-511 ist der erste Schritt, damit auch Mieter an der Energiewende teilhaben können. Die grundlegende Norm für elektrotechnische Sicherheitsbestimmung erlaubt es nun grundsätzlich jedem, steckbare Photovoltaik-Module direkt an normale Haushaltsstromkreise anzuschließen. Der Vermieter bzw. die Eigentümergesellschaft entscheidet dabei aber immer noch, ob es erlaubt ist, Fassaden- oder Dachflächen für die steckbaren Solargeräte zu benutzen. Am simpelsten wäre es, wenn der Hauseigentümer ein Einspeisesteckdose auf dem Balkon oder der Terrasse setzen lässt, oder gleich mehrere Einspeisesteckdosen auf Gemeinschaftsflächen bereitstellt. Somit könnte man Flachdachflächen für die Energieversorgung vermieten und den Mietern eine Reduktion der Miet- und Energiekosten ermöglichen.

Die veränderte Norm erlaube eine neue Systemarchitektur, die Mieterstrommodelle für die Wohnungswirtschaft attraktiv machen, so Marcus Vietzke von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie. Die Anwendung ist ganz einfach: das Balkonmodul kann auf Balkon, Fensterbrett, Terrasse, Garage oder an der Hausfassade angebracht werden. Ein Modulwechselrichter wandelt dann den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom. Mit drei Modulen à 150 Watt an einem Platz mit guter Südausrichtung könne man etwa 15 Prozent eines typischen Vier-Personen-Haushalts einsparen. Um sein Balkonmodul beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden, soll ein einfaches Anmeldeformular reichen, allerdings gibt es noch Netzbetreiber, die die Bürger vom Betrieb eines steckbaren Solargeräts abhalten wollen.

Weitere Informationen unter: www.enbausa.de