Auf Bundesebene bieten das Bundesumweltministerium (BMU) und die KfW Bankengruppe Förderprogramme für kommunale Klimaschutzaktivitäten. Das Bundesumweltministerium bietet im Rahmen der Klimaschutzinitiative zum Beispiel die Förderung von kommunalen Klimaschutzkonzepten an. Die KfW-Bankengruppe bietet Kommunen und kommunalen Unternehmen die Möglichkeit, Projekte und Maßnahmen zur Energieeinsparung bezuschussen zu lassen bzw. auf zinsgünstige Kredite zur Finanzierung der geplanten Projekte und Maßnahmen zurückzugreifen.
Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen
Das Bundesumweltministerium unterstützt seit 2008 mit der "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen" (Kommunalrichtlinie) kommunale Klimaschutzprojekte. Im Juni 2019 ist die neue Fassung der Kommunalrichtlinie in Kraft getreten, die Kommunen und Akteuren aus dem kommunalen Umfeld zahlreiche neue Fördermöglichkeiten zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen bietet. Die Richtlinie unterscheidet zwischen investiven und strategischen Förderschwerpunkten. Zu den strategischen Förderschwerpunkten zählen Fokusberatung, Energie- und Umweltmanagementsysteme, Energiesparmodelle, Kommunale Netzwerke, Potenzialstudien, Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement. Investitionen in Beleuchtung und Belüftung, Nachhaltige Mobilität, Abfallentsorgung, Kläranlagen und Trinkwasserversorgung werden im Rahmen des zweiten Förderschwerpunkts unterstützt. 65% der Kosten für einen Klimamanager können über dieses Förderprogramm bezuschusst werden. Für die Fördermittel aus der Kommunalrichtlinie sind die Anträge bis Ende 2022 jeweils jährlich vom 1. Januar bis 31. März sowie vom 1. Juli bis 30. September einzureichen. Anträge für ein Klimaschutzmanagement und -konzepte sowie Energiesparmodelle können ganzjährig beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Kommunale Netzwerke Richtlinie
Mit der Kommunale Netzwerke Richtlinie fördert das Bundesumweltministerium den Ausbau und den Betrieb von kommunalen Energie- und Ressourceneffizienz-Netzwerken. Auch Energieanalysen für öffentliche Abwasseranlagen werden gefördert. Die Förderung wurde 2019 in die neue Fassung der Kommunalrichtlinie integriert. Die Richtlinie soll Kommunen dabei unterstützen, die Treibhausgasemissionen und den Ressourcenverbrauch in ihren Tätigkeiten zu reduzieren. Enge und kontinuierliche Zusammenarbeit mehrerer Partner steht im Fokus, denn Energieeffizienzpotenziale können dadurch wirtschaftlich und nachhaltig umgesetzt werden.
Förderaufruf Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte
Mit dem Förderaufruf „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ sollen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) kommunale Klimaschutzprojekte mit modellhaftem, investivem Charakter besonders gefördert werden. Die Förderung stellt einen wesentlichen Beitrag zur Minderung jährlicher Treibhausgasemissionen in Kommunen und im kommunalen Umfeld dar. In den Modellprojekten sollen die besten verfügbaren Techniken und Methoden zum Einsatz kommen. Durch ihre bundesweite Ausstrahlung sollen die Vorhaben darüberhinaus zur Nachahmung von Klimaschutzprojekten anregen und so weitere Minderungen von Treibhausgasemissionen auslösen. Projektskizzen können in den Jahren 2020, 2021 und 2022 jeweils vom 1. März bis 30. April und vom 1. September bis 31. Oktober eingereicht werden. Aus allen eingereichten Projektskizzen werden die besten Projekte ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert. Weitere Informationen finden Sie hier
Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen
Das Förderprogramm des Bundesumweltministeriums finanziert auf Zuschussbasis die Neuerrichtung, Voll- und Teilsanierung von energieeffizienten Kälte- bzw. Klimaanlagen. Durch die Energieeinsparung dieser hocheffizienten Anlagen wird weniger CO2 ausgestoßen und somit zum Klimaschutz beigetragen. Im Januar 2019 wurden die Förderrichtlinien, der seit 2008 bestehenden Förderung novelliert. Ziel der Novellierung war es, das Potenzial der Reduzierung der Treibhausgasemissionen in der Kälte- und Klimatechnik durch eine Anhebung des Förderumfangs zu erhöhen, die Verwendung von nicht-halogenierten und vermindert treibhausgaswirksamen Kältemitteln gezielt zu unterstützen und den gesamten Prozess der Förderung einfacher zu gestalten.
Die Förderung kann unter anderem von Kommunen, kommunalen Gebietskörperschaften oder auch öffentlichen Einrichtungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Der Zeitraum für die Bewerbung zur Förderung läuft derzeit und endet im Dezember 2021.
Detaillierte Informationen zur Förderung finden Sie hier.
Kleinserien-Richtlinie
Durch das Bundesumweltministerium werden im Zuge der Nationalen Klimaschutzinitiative noch bis zum Februar 2021 innovative und klimaschonende Technologien im Rahmen der „Kleinserien-Richtlinie“ gefördert. Diesen Technologien soll auf diesem Wege die Möglichkeit gegeben werden, sich im Markt zu etablieren und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die förderfähigen Projekte sind hierbei sehr vielfältig. In folgenden fünf Bereichen kann eine Förderung beantragt werden:
- Kleinstwasserkraftanlagen in technischen Installationen bis 30 kWel. (Kleinstwasserkraftanlagen)
- Anlagen zur lokalen Sauerstoffproduktion (Sauerstoffproduktion)
- Dezentrale Einheiten zur Wärmerückgewinnung aus Abwasser in Gebäuden (Wärmerückgewinnung)
- Bohrgeräte für innovative Erdwärmespeichersonden (Bohrgeräte)
- Schwerlastfahrräder mit elektrischer Antriebsunterstützung (Schwerlastfahrräder)
Beispielsweise können Kommunen sich so die Anschaffung von Lastenrädern bezuschussen lassen, oder auch Projekte der Wärmerückgewinnung aus Gebäudeabwässern. Hier gibt es weitere Informationen zu dem Förderprogramm. Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier.
Energetische Stadtsanierung (432)
Kommunen und kommunale Betriebe haben die Möglichkeit, die Erstellung von integrierten Sanierungskonzepten und einen Sanierungsmanager von der KfW Bankengruppe bezuschussen zu lassen. Das Ziel des KfW-Programms "Energetische Stadtsanierung“ ist die Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude und der Infrastruktur insbesondere zur Wärmeversorgung. Die integrierten Quartierskonzepte sollen alle relevanten städtebaulichen, denkmalpflegerischen, baukulturellen, wohnungswirtschaftlichen und sozialen Aspekte berücksichtigen und aufzeigen, welche technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotentiale bestehen. Zusätzlichen sollen konkrete Maßnahmen entwickelt werden, um kurz-, mittel- und langfristig die CO2-Emissionen zu reduzieren.
Die Planung und Realisierung dieser vorgeschlagenen Maßnahmen begleitet und koordiniert der Sanierungsmanager. Bei Quartierskonzepten beträgt der Zuschuss 65% der förderfähigen Kosten, bei der Einstellung eines Sanierungsmanagers jedoch max. 150.000 €. Den Zuschuss können Kommunen z. B. an Wohnungsunternehmen und -genossenschaften oder Eigentümergemeinschaften weiterreichen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der KfW.
Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (Kommunen) (201)
Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Eigenbetriebe oder Gemeindeverbände können über dieses Programm zinsgünstige Kredite für Projekte zur Verbesserung der Energieeffizienz im Bereich Wärme, Wasser und Abwasser beantragen. Dabei geht es um quartiersbezogene Projekte, also im Rahmen von mehreren in der Fläche zusammenhängenden Gebäuden innerhalb eines Stadtteils. Förderfähig sind im Bereich Energie vor allem Anlagen zur Wärmeerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung sowie die dazugehörige Netzinfrastruktur. Im Bereich Wasser und Abwasser werden zum Beispiel Anlagen zur Wärmerückgewinnung, Wärmepumpen oder Anlagen zur Energiegewinnung aus Kläranlagen gefördert. Weitere Informationen finden Sie hier.
Energetische Stadtsanierung – Energieeffiziente Quartiersversorgung (für kommunale Unternehmen) (202)
Ähnlich wie im KfW Programm 201 können zinsgünstige Kredite für Projekte zur Verbesserung der Energieeffizienz kommunaler Versorgungssysteme im Bereich Wärme, Wasser und Abwasser auf Quartiersebene beantragt werden. Der Unterschied ist, dass das zinsgünstige Darlehen hier auch von Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund oder von Unternehmen im Rahmen eines öffentlich-privaten Partnerschaftsprojekts beantragt werden kann. Der kommunale Anteil muss dabei stets mindestens 50% sein. Weitere Informationen finden Sie hier.
Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148)
Für Investitionen in die kommunale Infrastruktur können sich kommunale Unternehmen auf diesen Kredit bewerben. Beispiele sind Investitionen in die kommunale Verkehrsinfrastruktur, inklusive Öffentlicher Personennahverkehr oder auch Maßnahmen zur Energieeinsparung und die Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger. Der Kredithöchstbetrag beträgt 50 Millionen Euro pro Vorhaben. Die gleichzeitige Inanspruchnahme des KfW-Programms "Erneuerbare Energien" (270, 274, 271, 272, 281, 282) für dieselbe Maßnahme sowie des KfW-Unternehmerkredits ist ausgeschlossen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Erneuerbare Energien – Standard (270)
Insbesondere werden die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gefördert. Prinzipiell werden alle Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wie Wind, Sonne, Biogas und Erdwärme finanziert. Diese Förderung kann nicht direkt von den Kommunen in Anspruch genommen werden, sondern von Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen oder karitative Organisationen beteiligt sind. Weitere Informationen
Erneuerbare Energien – Premium (271, 281)
Dieses Programm eignet sich für große kommunale Investitionen im Bereich der erneuerbaren Energiequellen wie zum Beispiel die Errichtung von großen Solarkollektorenanlage oder einer Biogasanlage samt den dazugehörigen Nahwärmenetzen. Förderfähig sind Kommunen, kommunale Betriebe und Zweckverbände. Für dasselbe Vorhaben ist eine Kombination mit anderen KfW Programmen nicht möglich. Weitere Informationen
Erneuerbare Energien – Tiefengeothermie (272, 282)
Geht es im ganz speziellen um die Finanzierung von Anlagen zur Erschließung und Nutzung der hydrothermalen und petrothermalen Tiefengeothermie, lassen sich Kosten für die Errichtung dieser Anlagen sowie Förder- und Injektionsbohrungen mit diesem Programm finanzieren. Das Programm richtet sich nur an Energievorhaben, bei denen Erdwärme in mehr als 400 Metern Bohrtiefe erschlossen wird. Weitere Informationen finden Sie hier.
Energieeffizient Bauen und Sanieren – Kommunen (217, 218)
Um die energetische Sanierung von Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur zu finanzieren, stellt das Programm "Energieeffizient Bauen und Sanieren" Kommunen einen langfristigen und zinsgünstigen Kredit bereit. Dieser Kredit kann für die energetische Sanierungen von öffentlichen Gebäuden zum KfW-Effizienzhaus 55, 70, 85 oder 100 aber auch für Einzelmaßnahmen zur Energieeinsparung beantragt werden. Wichtig dabei ist, dass diese Gebäude vor dem 01.01.1995 errichtet wurden.
Außerdem gefördert wird der Neubau oder Ersterwerb von Nichtwohngebäuden, die den KfW-Effizienzhaus Standard 55 oder 70 erreichen. Weitere Informationen finden Sie hier.